Pflegehilfsmittel können auch Verbrauchsprodukte zur Erleichterung der häuslichen Pflege sein. Liegt ein Pflegegrad vor, gibt es für diese Hilfsmittel einen Erstattungsanspruch durch die Pflegekasse bis zu einer Summe von 40 Euro im Monat. Unsere ISW-Servicebox ist auf diesen Erstattungsbetrag ausgerichtet und für Sie völlig kostenlos.
MONATLICH KOSTENLOSE PFLEGEHILFSMITTEL
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
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Diese Pflegehilfsmittel werden Ihnen Monatlich, über den ISW-Servicebox-Service zugesandt.

GUTE GRÜNDE FÜR DIE PFLEGEBOX AUS BAYERN!


FÜR SIE KOSTENLOSE PFLEGEHILFSMITTEL – KURZ ERKLÄRT
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden bei der Pflegekasse beantragt. Haben Sie die Pflegehilfsmittel im Rahmen einer ISW-Servicebox bestellt, übernehmen wir die komplette Antragsstellung für Sie. Ihnen entstehen auch bei der Ablehnung des Antrags durch die Pflegekasse keine Kosten. Bei Antragsablehnung wird Ihnen keine ISW-Servicebox zugesendet.
PFLEGEHILFSMITTEL BEANTRAGEN - SO GEHT'S





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KOSTENLOSE MONATSLIEFERUNG
WAS MUSS ICH TUN UM MONATLICH DIE ISW-SERVICEBOX ZU ERHALTEN?
Füllen Sie bitte den Onlineantrag aus. Wir benötigen Ihre Unterschrift auf dem Pflegehilfsmittelantrag um die Kostenübernahme durch die Pflegekasse zu gewährleisten. Drucken sie den Antrag auf Kostenübernahme aus und senden ihn uns kostenfrei zu.
Welche Voraussetzungen müssen zum Erhalten der ISW-Servicebox erfüllt sein? Klicken Sie auf das Info Symbol!
