HABE ICH ANSPRUCH AUF KOSTENFREIE PFLEGEHILSMITTEL?

1. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie kostenlos Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat von uns beziehen können:

  • Einstufung durch den MDK in einen Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) ist vorhanden.
  • Der Pflegebedürftige lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
  • Der Pflegebedürftige wird von mindestens einer privaten Person (Angehöriger, Freund oder Bekannter) zuhause betreut.

 

2. Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Ja, gemäß §78 Abs. 1 in Verbindung mit §40 Abs. 2 SGB XI haben Versicherte einen gesetzlichen Erstattungsanspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat, vorausgesetzt, sie erfüllen die drei Grundkriterien (siehe 1.).

 

3. Gilt der Anspruch bei jedem Pflegegrad?

Sobald der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) hat, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

 

4. Wie bekomme Ich die kostenlose ISW-Servicebox monatlich?

Um monatlich ihre ISW-Servicebox zu erhalten, müssen Sie das von uns zur Verfügung gestellte Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Wir leiten die Kostenerstattungs-Anträge an die entsprechende Pflegekasse weiter und liefern nach Freigabe unverzüglich die von Ihnen gewünschte ISW-Servicebox an Sie.

 

5. Zu mir kommt ein Pflegedienst. Habe ich auch Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Angehörige haben für ihre Pflegeleistung einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, auch wenn der Pflegebedürftige zusammen mit einem Pflegedienst gepflegt wird und dieser seine eigenen Pflegehilfsmittel benutzt.

 

6. Wer kommt für die Kosten auf?

Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, stellen wir für Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Diese übernimmt die Kosten. Für Sie entstehen keine Kosten oder Aufwände. Versandkosten übernehmen wir für Sie.

 

7. Ich bin privat versichert. Habe ich einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Wenn Sie privatversichert sind, erhalten Sie oder Ihr Angehöriger von uns eine Rechnung in Höhe von bis zu 40 Euro pro Lieferung. Diese ist bei der zuständigen Kasse voll erstattungsfähig.

 

8. Wie wechsle ich die ISW-Servicebox- Varianten?

Sie können zwischen den unterschiedlichen Servicebox-Varianten jederzeit wählen. Durch einen einfachen Anruf oder eine kurze E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und der gewünschten ISW-Servicebox-Variante erhalten Sie im Folgemonat die gewählte ISW-Servicebox-Variante.

 

9. Welche Produkte werden von der Pflegeversicherung bezahlt?

Es werden Produkte übernommen, die der häuslichen Grundpflege dienen.
Dazu zählen saugende Bettschutzeinlagen (sowohl Einmal-Bettschutzeinlagen als auch waschbare Bettschutzeinlagen), Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Schutzhandschuhe sowie Einwegschutzschürzen und Mundschutz.